Umsatzsteuer | Haftung beim Handel mit Waren im Internet (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 28.1.2019 – III C 5 – S 7420/19/10002 :002).

Hintergrund: Durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 11.12.2018 (BGBl I S. 2338) wurden § 22f – Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes – und § 25e – Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz – in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG – Allgemeine Übergangsvorschriften – ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die vorgenannten Regelungen traten gemäß Artikel 20 Abs. 3 des o. g. Gesetzes am 1.1.2019 in Kraft.

Das 10-seitige BMF-Schreiben geht auf folgende Punkte weiter ein:

  1. Aufzeichnungspflichten (§ 22f UStG)
  2. Bescheinigung über die steuerliche Erfassung (§ 22f Abs. 1 UStG)
  3. Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz (§ 25e UStG)
  4. Allgemeine Übergangsvorschriften (§ 27 Abs. 25 UStG)

Quelle: BMF online (Ls)



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