Umsatzsteuer | Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen

Mit  hat das BMF zu Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen Stellung genommen und den UStAE angepasst.

In der hierzu verfassten Online-Nachricht v. 1.12.2023 hatten wir ursprünglich ein falsches Datum zur Erklärung der Entnahme gegenüber dem Finanzamt zitiert.

Korrekt lautet Rz. 4 des o.g. BMF-Schreibens wie folgt:

Im Hinblick auf bislang ungeklärte Rechtsfragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen kann eine bis zum  gegenüber dem Finanzamt erklärte Entnahme bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG jedoch ausnahmsweise auch rückwirkend zum  erfolgen.

Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Quelle (il)



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