- 7. Dezember 2023
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
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Die Bearbeitungszeiten von Anträgen im Bereich der Erstattung von der Steuer auf deutsche Kapitalerträge kann aktuell über 20 Monate betragen. Hierauf macht das Bundeszentral für Steuern (BZSt) aktuell aufmerksam.
Das BZSt führt hierzu weiterhin aus:
- Grund hierfür sind vor allem erheblich und stetig gestiegene Antragseingänge in den letzten Jahren.
- Im Fachbereich wurden und werden jedoch vielfältige organisatorische und IT-seitige Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungsdauern mittel- und langfristig nachhaltig zu verkürzen und die aktuell noch bestehenden Arbeitsrückstände abzubauen.
- Wegen der entsprechend hohen Belastung im Arbeitsbereich wird darum gebeten, nach Möglichkeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Falls zur Prüfung Ihres Antrags weitere Unterlagen erforderlich werden sollten, kommen wir auf Sie zu.
Quelle: BZSt online (JT)