Int. Rechnungslegung | EU übernimmt Änderungsstandard zu IFRS 2 in EU-Recht

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom die Verordnung (EG) Nr. 2018/289 vom zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung übernommen.

Die Änderungen sind erstmals verpflichtend anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem beginnen.

Die „Verordnung (EU) Nr. 2018/289 der Kommission vom “ kann hier online eingesehen werden.

Im Nachgang hat die EFRAG einen aktuellen Bericht zum Status des Übernahmeprozesses veröffentlicht, der die Übernahme der Änderungen an IFRS 2 in europäisches Recht abbildet. Den aktuellen EFRAG Endorsement Status Report finden Sie hier.

Quelle: DRSC vom



WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner