- 12. Mai 2025
- Veröffentlicht durch: Baatz
- Kategorie: Allgemein
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Ab dem wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
- Das alte Formular „Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 EStG“ wird zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt.
- Die Onlineformulare wurden insgesamt überarbeitet und unterscheiden sich erheblich von dem bislang verwendeten.
Hinweise:Das bis zum gültige Formular ist auf der Webseite des BZSt verfügbar.
Die neuen Formulare (Erstattung und Freistellung) wurden von dem BZSt noch nicht veröffentlicht.
Quelle: BZSt online, Meldung v. 12.5.2025 (lb)