Rechnungslegung | Geänderte Definition eines Geschäftsbetriebs zu IFRS 3 (WPK)

Am 22.10.2018 hat das IASB (International Accounting Standards Board) die Definition eines Geschäftsbetriebs als Änderungen zu IFRS 3 veröffentlicht. Hierauf weist aktuell die WPK hin.

Ausschlaggebend für die Änderungen waren Unklarheiten bei der Abgrenzung, ob Unternehmen einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben haben. Da diese Abgrenzung für viele Folgefragen von erheblicher Bedeutung ist (zum Beispiel Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Erwerbskosten), sah das IASB hier dringenden Handlungsbedarf.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Mit den Änderungen wird im Wesentlichen klargestellt, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten müssen, welche zusammen dazu beitragen, dass Leistungen beziehungsweise Ergebnisse (Output) geschaffen werden.
  • Hinsichtlich der Leistungen beziehungsweise Ergebnisse wird betont, dass sich diese auf Waren und Dienstleistungen beziehen, die für Kunden erbracht werden. Außerdem helfen nun zusätzliche Erläuterungen und Beispiele bei der Bestimmung, ob ein substanzieller Prozess erworben wurde.
Hinweis:Anzuwenden sind die Änderungen für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 01.01.2020 beginnt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IFRS Foundation.

Quelle: WPK online (Ls)

 



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