Einkommensteuer | Einmalige Kapitalauszahlung einer Pensionskasse (FG)

Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war (FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2016 – 4 K 254/15; rkr.).



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