Einkommensteuer | Behandlung des Arbeitslohns nach DBA (BMF)

Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen v. wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst ().

Das BStBl I S. 1467, wurde aufgehoben und durch das Schreiben v. ersetzt. Das (Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG), BStBl I S. 821 wurde aufgehoben und die Regelungen in das Schreiben v. aufgenommen.

In dem 97-seitigen Schreiben geht das BMF u.a. auf folgende Punkte ein:

  1. Allgemeines
  2. Besteuerung im Inland
  3. Besteuerung im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 1 OECD-MA
  4. Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (sog. 183-Tage-Klausel)
  5. Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns
  6. Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
  7. Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
  8. Personal auf Schiffen und Flugzeugen
  9. Rückfallklauseln nach DBA
  10. Verständigungsvereinbarungen
  11. Aufhebung von Verwaltungsanweisungen
  12. Erstmalige Anwendung
Hinweis:Auf Antrag des Steuerpflichtigen können die im BMF-Schreiben genannten Regelungen in allen offenen Fällen angewendet werden, sofern gesetzliche Regelungen (z. B. § 50d Abs. 12 EStG – s. Tz. 5.5.5 des Schreibens) dem nicht entgegenstehen.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)



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