DBA | EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (Bundesregierung)

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) beschlossen.

Hintergrund: Mit dem EU-DBA-SBG wird die Streitbeilegungsrichtlinie (SBRL) in nationales Recht umgesetzt. Es wird damit ein weiteres Verfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten implementiert. Das EU-DBA-SBG folgt soweit möglich der in der SBRL verwendeten Terminologie, um späteren Auslegungsfragen vorzubeugen. Das EU-DBA-SBG gliedert sich in acht Kapitel und folgt dabei dem chronologischen Ablauf des neuen Verfahrens. Es weicht insofern von der Reihenfolge der SBRL ab, die dieser Systematik nur in groben Zügen folgt. Danach ergibt sich eine abweichende Sortierung und Gliederung des EU-DBA-SBG gegenüber der SBRL. Hierdurch soll eine bessere Verständlichkeit für den deutschen Rechtsanwender und eine der deutschen Rechtstechnik angepassten Systematik erreicht werden.

Hinweis:Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Der Gesetzentwurf wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens von „Gesetz zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG)“ in „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates v. über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG)“ umbenannt.

Quelle: BMF online (Ls)



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